Anwaltskanzlei Zuber, Merz & Partner

Willkommen

Bild:Anwaltskanzlei Zuber, Merz & Partner - Das TeamDurch unsere Spezialisierung auf das Arbeitsrecht verfügen wir auf diesem Rechtsgebiet über umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung. Wir vertreten ausschließlich Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte und arbeiten eng mit Gewerkschaften zusammen. Gerne unterstützen wir Sie in rechtlichen Fragen und verhandeln für Sie alle juristischen und strategischen Aspekte. Gemeinsam mit Ihnen denken wir nach - und auch in Ihrem Sinne voraus - und setzen uns für bestmögliche Lösungen ein.

Aktuelle Mitteilungen
Insourcing - Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
Orientierungssatz: Art. 1 Abs. 1 a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12.03.2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer vom Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist in dem Sinne auszulegen, dass diese Richtlinie nicht auf den Fall anwendbar ist, dass eine Gemeinde, die ein privates Unternehmen mit der Reinigung ihrer Räumlichkeiten betraut hatte, beschließt, den zwischen ihr und diesem Unternehmen bestehenden Vertrag aufzulösen und selbst diese Reinigungstätigkeiten durchzuführen sowie dafür neues Personal einzustellen. [mehr]
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