
Ihre Wegbegleiter
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir für Sie den passenden „Weg“ und begleiten Sie auf diesem….
Unsere Philosophie
Arbeitsrecht - unsere Spezialisierung ausschließlich für die Arbeitnehmerseite
Wir halten es für zwingend erforderlich, Stellung zu beziehen. Daher vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmende sowie Betriebs- und Personalräte (sowie Gesamt- und Konzernbetriebsräte bzw. -personalräte).
Denn die optimale Durchsetzung der Interessen der eigenen Partei erfordert notwendigerweise eine präzise Kenntnis der jeweiligen Problematik.
Neben dem individuellen Arbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden) befassen wir uns auch mit Fragen des kollektiven Arbeitsrechts (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebendem und Betriebs-/Personalrat).
Betriebs- und Personalräten bieten wir allgemeine juristische Beratung und vertreten sie in gerichtlichen Beschlussverfahren, bei Verhandlungen mit ihren Arbeitgebern und bei Einigungsstellenverfahren sowie bei Sozialplanverhandlungen.
Arbeitnehmende
- Betriebsräte
- Gesamtbetriebsräte
- Konzernbetriebsräte
- Personalräte
- Gesamtpersonalräte